Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital und tragen so dazu bei, dass aus den Zinserträgen Mittel für den Stiftungszweck eingesetzt werden können.
Alle Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig.
Spenden werden sofort für die Ziele der Stiftung eingesetzt. Egal ob regelmäßig oder einmalig, Ihre Spenden sind immer hilfreich und willkommen. Spenden sind bis 20% des Gesamtbetrages
Ihrer Einkünfte steuerlich abzugsfähig.
Es besteht auch die Möglichkeit, Ihr Vermögen oder einen Teil davon der Stiftung zu vererben.
Ihre finanzielle Zuwendung hilft in jedem Fall den Gästen von Haus Wolfgang, die Unterstützung benötigen.